Kfz-Versicherung – Kündigungsfrist verpasst

Kann ich meine Kfz-Versicherung auch noch nach dem 30.11 kündigen?

Grundsätzlich ist es bei den meisten Kfz-Versicherungen so, dass die Vertragslaufzeit vom 01.01- bis zum 31.12 eines Jahres geht. Hierbei besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat, sodass deine Kündigung spätestens zum 30.11 bei deiner Versicherung eingegangen sein muss. Ganz wichtig ist, dass bis zum 30.11 nur die Kündigung verschickt sein muss. Einen neuen Anbieter bzw. eine neue Kfz-Versicherung kannst du dir noch bis zum 31.12 suchen.

Wie aber kannst du deine Kfz-Versicherung auch noch nach dem 30.11 kündigen?

Wenn du die reguläre Kündigungsfrist verpasst hast, ist nicht in jedem Fall auch die Kündigungsmöglichkeit dahin. Also noch kein Grund zum Ärgern. Solltest du nämlich eine Beitragserhöhung von deiner Kfz-Versicherung bekommen haben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der Beitragserhöhung hast du einen Monat lang Zeit, um dein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. In diesem Fall kannst du auch nach dem 30.11 deine Kfz-Versicherung kündigen und wechseln.

Bei einer Versicherung zählen vor allem die Leistungen

Bei allen Wechselmöglichkeiten und den zahlreichen Verlockungen Geld zu sparen, zählen bei einer Versicherung immer noch in erster Linie die Leistungen. Bevor du dich also für eine Versicherung entscheidest, prüfe genau den Leistungsumfang, damit du nicht nur aufgrund schlechterer Leistungen Geld gespart hast. Am besten fragst du bei deinem Versicherungsvermittler deines Vertrauens nach.

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