Wichtige Versicherungs-Tipps und Informationen für dich und deine Kinder!

Welche Versicherungen für Kinder wirklich wichtig sind.

Mit Kindern erlebst du immer wieder Überraschungen. In den meisten Fällen sind es schöne Dinge, wie zum Beispiel: das erste Wort, die ersten Schritte oder der Schulanfang. Manchmal können aber auch unerfreuliche oder tragische Überraschungen dabei sein.

Im Folgenden habe ich ein paar wichtige Tipps und Informationen zusammengetragen, damit dein Kind bei bösen Überraschungen wenigstens finanziell abgesichert ist.

Wichtig zu wissen ist, dass vor allem der gesetzliche Schutz, z.B. bei Unfällen, stark begrenzt ist und in diesem Fall nur eine Basis bieten kann.

Jetzt aber genug der Vorworte und los mit den konkreten Informationen:

1. Wann sind Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung versichert?

Schüler/innen sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn sie die Schule besuchen. Das bedeutet während des Unterrichts und grundsätzlich in den Pausen. Das Gleiche gilt auch für alle direkten Wege zur und von der Schule. Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz bei Schulveranstaltungen, wie Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägige Klassenfahrten.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei all diesen Veranstaltungen ist, dass sie in der organisatorischen Verantwortung der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule organisiert werden.

2. Wie sind Kinder in der Krankenversicherung abgesichert?

Bei kleineren und größeren Erkrankungen greift die Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder über die Eltern kostenfrei mitversichert. Ist allerdings der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat krankenversichert, benötigen auch die Sprösslinge eine eigene private Vollversicherung.

3. Was, wenn etwas zu Bruch geht?

Kinder haften nicht automatisch, wenn sie etwa das Auto des Nachbarn beschädigt haben. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Lebensjahr deliktunfähig. Hier müssen also auch nicht die Eltern für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, springt die Familienhaftpflichtversicherung ein.

Wann Kinder haften und wann nicht:

Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig und kann für den Schaden haften. Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte.
Ein Sonderfall stellt der Straßenverkehr da, hier müssen Kinder erst ab zehn Jahren haften.

4. Private Unfallversicherung für Kinder

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen während des Besuchs von Tageseinrichtungen, wie Kindergärten, Schulen oder auf den Hin- und Rückwegen.
Hat ein Kind bleibende Schäden nach einem Unfall, zum Beispiel eine körperliche Einschränkung, leistet die Kinder-Unfallversicherung. Sie finanziert unter anderem den behindertengerechten Umbau des Hauses und den weiteren Lebensunterhalt des Kindes. Damit wird der Unfall eines Kindes, der meist schon tragisch genug ist, nicht auch noch zum finanziellen Desaster für die Familie. Für Eltern, die bereits selbst eine Unfallversicherung haben, besteht die Möglichkeit für sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes einen beitragsfreien Versicherungsschutz für den Neuankömmling zu bekommen.

5. Existenzschutz für Kinder bei schweren Krankheiten

Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (VitaLife), etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung,  kann das Kind darüber hinaus gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit einen bestimmten Grad der Einschränkung erleidet. Anders als bei der Kinderunfallversicherung, bietet sie daher auch Schutz bei schweren Erkrankungen. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

6. Versicherungsschutz der Eltern

Um die Familie gegen finanzielle Notlagen durch Krankheit oder Tod zu schützen, sollten Eltern vor allem auch Ihre eigenen Finanzen absichern, zum Beispiel in Form einer Risikolebens- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst wenn die Familie gegen diese Risiken abgesichert ist, sollte über die Versicherung der Kinder nachgedacht werden.

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